Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies dem Amtstierärztlichen Dienst vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen.
Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen (§ 26
Viehverkehrsverordnung).
» Anzeige des Tierbestands
Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen (§ 1a Bienenseuchenverordnung).
Kontakt:
Telefon: 0451/122-1213 oder 0451/122-3969 (Servicetelefon)
E-Mail: unv@luebeck.de
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